Die Benutzung der Kirchenbücher richtet sich nach der Kirchenbuchordnung.
Es gelten folgende Schutzfristen, bezogen auf den letzten Eintrag im jeweiligen Buch
- Für Taufbücher - 110 Jahre
- Für Bestattungsbücher - 30 Jahre
- Für Traubücher - 80 Jahre
- Für Konfirmationsbücher - 100 Jahre
Kirchenbücher, die noch Schutzfristen unterliegen, können nicht eingesehen werden.