Die Benutzung der Kirchenbücher richtet sich nach der Kirchenbuchordnung.
Es gelten folgende Schutzfristen, bezogen auf den letzten Eintrag im jeweiligen Buch
- Für Taufbücher - 110 Jahre
- Für Bestattungsbücher - 30 Jahre
- Für Traubücher - 80 Jahre
- Für Konfirmationsbücher - 100 Jahre
Kirchenbücher, die noch Schutzfristen unterliegen, können nicht eingesehen werden.
Kontakt
Gerne sind wir für Ihr Anliegen und Ihre Fragen unter der Tel.-Nr.: 06232/667-180 montags bis freitags erreichbar.
Lesesaal
Der Lesesaal ist Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 9 h bis 16 h geöffnet. Eine Benutzung ist nach Voranmeldung per Mail, zentralarchiv@evkirchepfalz.de, spätestens drei Tage im Voraus, zu buchen.
Wichtiger Hinweis!
Aufgrund des aktuell laufenden Digitalisierungsprojekts von Bauplänen kirchlicher Gebäude kann es zu Einschränkungen in der Nutzbarkeit kommen.