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Die Benutzung der Kirchenbücher richtet sich nach der Kirchenbuchordnung.

Es gelten folgende Schutzfristen, bezogen auf den letzten Eintrag im jeweiligen Buch

  • Für Taufbücher - 110 Jahre
  • Für Bestattungsbücher - 30 Jahre
  • Für Traubücher - 80 Jahre
  • Für Konfirmationsbücher - 100 Jahre

Kirchenbücher, die noch Schutzfristen unterliegen, können nicht eingesehen werden.

Kontakt

Gerne sind wir für Ihr Anliegen und Ihre Fragen unter der Tel.-Nr.: 06232/667-180 montags bis freitags erreichbar.

Öffnungszeiten Lesesaal

Dienstag bis Donnerstag
8.00 – 16.00 Uhr
Eine Benutzung ist nur nach Voranmeldung telefonisch unter 06232/667-180 oder Mail an: zentralarchiv@evkirchepfalz.de möglich.

Wichtiger Hinweis!

Aufgrund des aktuell laufenden Digitalisierungsprojekts von Bauplänen kirchlicher Gebäude kann es zu Einschränkungen in der Nutzbarkeit kommen.